Die energetische Sanierung deines Eigenheims wird in Deutschland entweder über direkte Förderprogramme wie die BEG-Einzelmaßnahmen oder über die steuerliche Förderung nach §35c Einkommensteuergesetz (EStG) unterstützt. In diesem Artikel erklären wir, wie du die steuerliche Förderung beantragst und welche Schritte notwendig sind. Zudem vergleichen wir die Vor- und Nachteile der steuerlichen Förderung und der BEG-Förderung, um dir die Entscheidung zu erleichtern.

Was ist die steuerliche Förderung nach §35c EStG?

Mit der steuerlichen Förderung nach §35c EStG kannst du 20% der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen mit deiner Einkommensteuer verrechnen. Diese Förderung gilt ausschließlich für selbstgenutzte Immobilien, die älter als 10 Jahre sind, und ist eine Alternative zur BEG-Förderung. Die maximal anrechenbaren Sanierungskosten betragen bis zu 200.000 Euro, was einem maximalen Steuerabzug von 40.000 Euro entspricht

Förderfähige Maßnahmen:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Decken
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Austausch oder Optimierung von Heizungen
  • Einbau von Lüftungsanlagen

Wie funktioniert die steuerliche Förderung nach §35c EStG?

Die steuerliche Förderung nach §35c EStG erlaubt dir, die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre verteilt von deiner Steuerlast abzuziehen. Dabei wird der Betrag direkt von deiner Einkommenssteuer abgezogen, was eine sofortige Entlastung bringt.

Aufteilung der Steuererleichterung:

  • Im ersten und zweiten Jahr kannst du jeweils 7% der Gesamtkosten direkt von deiner Steuerzahlung abziehen.
  • Im dritten Jahr kannst du 6% abziehen.
  • Insgesamt kannst du 20% der Sanierungskosten über drei Jahre von deiner Steuerlast absetzen.

Beispielrechnung:

Angenommen, deine Sanierungskosten betragen 50.000 Euro und du hast eine jährliche Steuerlast von 8.000 Euro:

  • Im ersten Jahr kannst du 7% der Kosten, also 3.500 Euro, direkt von deiner Steuerlast abziehen. Das bedeutet, dass deine tatsächliche Steuerlast von 8.000 Euro auf 4.500 Euro sinkt.
  • Im zweiten Jahr ziehst du erneut 3.500 Euro ab, wodurch deine Steuerlast wieder auf 4.500 Euro reduziert wird.
  • Im dritten Jahr kannst du 6%, also 3.000 Euro, abziehen. Dadurch sinkt deine Steuerlast von 8.000 Euro auf 5.000 Euro.

Insgesamt sparst du 10.000 Euro an Steuern über drei Jahre hinweg, was eine erhebliche Entlastung bei den Sanierungskosten bedeutet.

Wichtig: Damit du die volle Steuererleichterung ausschöpfen kannst, muss deine Steuerlast hoch genug sein. Wenn deine jährliche Steuerlast niedriger ist als der absetzbare Betrag, kannst du den vollen Vorteil nicht nutzen​ (Quelle: Energiewechsel )

Wie funktioniert die Antragstellung?

Die steuerliche Förderung erfolgt über deine Einkommensteuererklärung, ohne dass du Anträge bei der KfW oder BAFA stellen musst. Hier die Schritte im Detail:

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Die Förderung nach §35c EStG steht nur für selbstgenutzte Immobilien zur Verfügung, die älter als 10 Jahre sind. Auch müssen die Maßnahmen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

Schritt 2: Fachunternehmererklärung

Das ausführende Unternehmen muss dir nach Abschluss der Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung ausstellen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die durchgeführten Arbeiten den energetischen Anforderungen entsprechen.

Schritt 3: Steuererklärung und Formular

Für die steuerliche Förderung füllst du in deiner Steuererklärung die Anlage „Energetische Maßnahmen“ aus.

Schritt 4: Einreichen der Unterlagen

Zusätzlich zur Fachunternehmererklärung musst du die korrekten Rechnungen und Zahlungsnachweise einreichen. Wichtig: Die Rechnungen müssen per Überweisung beglichen werden, Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Vergleich der steuerlichen Förderung mit der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen

Beide Fördermodelle bieten Vor- und Nachteile, je nach Art der Sanierung und deinen finanziellen Möglichkeiten.

Vorteile der steuerlichen Förderung:

  1. Kein Antrag bei KfW oder BAFA notwendig: Im Gegensatz zur BEG-Förderung musst du keinen Antrag bei staatlichen Stellen stellen.
  2. Kein Energieberater erforderlich: Du sparst die Kosten für einen Energieberater, da dieser für die steuerliche Förderung nicht benötigt wird.
  3. Einfacher Prozess: Die Beantragung erfolgt einfach über deine Steuererklärung, ohne Vorabgenehmigungen.
  4. Höhere förderfähige Kosten: Während du bei der BEG Förderung maximal 20% Förderung auf 60.000€ (pro Jahr) förderfähige Kosten erhalten kannst. Liegt das Limit bei der Steuerförderung bei 20% von 200.000€. Insgesamt kannst du so 40.000€ statt 12.000€ sparen.

Nachteile der steuerlichen Förderung:

  1. Nur für Eigennutzung: Diese Förderung ist ausschließlich für selbstgenutzte Immobilien anwendbar, nicht für vermietete Objekte.
  2. Hohe Steuerlast erforderlich: Du benötigst eine ausreichend hohe Steuerlast, um den maximalen Fördersatz ausschöpfen zu können. Wenn du weniger Einkommensteuer zahlst, als du über die Sanierungskosten sparen kannst, geht ein Teil des Steuervorteils verloren.
  3. Längere Wartezeit auf Steuererstattung: Du kannst die Kosten zwar über drei Jahre absetzen, musst jedoch auf die volle Erstattung warten.
  4. BEG-Heizungsförderung kann besser sein: Über die BEG Förderung kannst du bis zu 70% Förderung auf 30.000€ Kosten erhalten. Das ist in den meisten Fällen mehr absolute Förderung

Vorteile der BEG-Förderung:

  1. Hohe Förderbeträge bei Heizungsanlagen: Besonders bei der Modernisierung von Heizungsanlagen, wie dem Einbau einer Wärmepumpe, kannst du durch Boni bis zu 70% der Kosten als Förderung erhalten
  2. Direkte Auszahlung: Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahmen und Bewilligung direkt ausgezahlt, oft in Form eines Zuschusses oder eines zinsgünstigen Kredits.
  3. KfW-Ergänzungskredit: Es gibt einen zusätzlichen KfW-Ergänzungskredit (Nr. 358) mit einem reduzierten Zinssatz. Dieser kann genutzt werden, um zusätzliche Sanierungskosten abzudecken, die nicht durch die Zuschüsse abgedeckt sind. Weitere Informationen findest du auf der Webseite der KfW zum Ergänzungskredit 358

Nachteile der BEG-Förderung:

  1. Geringere maximale förderfähige Kosten: Bei der BEG-Förderung sind die maximal förderfähigen Kosten je nach Maßnahme begrenzt auf 30.000 Euro bzw. 60.000 Euro bei Einzelmaßnahmen.
  2. Erst Antrag, dann Maßnahme: Du musst den Förderantrag stellen und genehmigen lassen, bevor du mit den Arbeiten beginnen darfst, was die Planung verzögern kann.

Fazit: Welche Förderung passt zu dir?

Die steuerliche Förderung nach §35c EStG ist ideal, wenn du eine unkomplizierte Lösung ohne Vorabplanung oder Energieberater suchst. Sie eignet sich besonders für kleinere Sanierungsprojekte. Beachte jedoch, dass du eine entsprechende Steuerlast haben musst, um den vollen Vorteil der Förderung zu nutzen.

Die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ist vorteilhaft, wenn du größere Investitionen planst, insbesondere im Bereich Heizungsmodernisierung, und eine schnellere Auszahlung bevorzugst. Hier kannst du höhere Fördersätze und direkte Zuschüsse erhalten, musst aber vor Beginn der Maßnahmen eine Genehmigung einholen. Zudem kannst du den KfW-Ergänzungskredit 358 in Anspruch nehmen, um zusätzliche Kosten abzudecken.

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Um es dir leichter zu machen, herauszufinden, welche Förderung für dich am besten ist, habe ich einen Entscheidungsbaum für dich entwickelt. Diesen kannst du dir hier kostenlos runterladen.

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