Wenn du eine energetische Sanierung planst, gibt es in Deutschland verschiedene staatliche Förderprogramme, die du nutzen kannst. Besonders die BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen werden oft in drei Kategorien unterteilt, um unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen bestmöglich zu fördern:
- BEG-Förderung für Heizungen (1a)
- BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ohne individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) (1b)
- BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen mit ISFP (1c)
Darüber hinaus gibt es die KfW-Förderung für Effizienzhäuser sowie eine steuerliche Förderung nach §35c EStG. Hier erfährst du, wie diese Förderungen strukturiert sind und welche Variante am besten zu deinem Projekt passt.
1a. BEG-Förderung für Heizungen
Die BEG-Förderung für Heizungen bietet attraktive Zuschüsse für den Austausch veralteter Heizungen gegen moderne, energieeffiziente Systeme. Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Boni zusammen, die du je nach Heizungstyp und Zustand deiner alten Heizung erhalten kannst:
Zusammensetzung der Förderung:
- Grundförderung: 30% für alle förderfähigen Heizungen (z.B. Wärmepumpen, Biomasseheizungen).
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20%, wenn du eine alte Gas- oder Ölheizung austauschst. (nur Eigennutzer)
- Bonus für natürliche Kältemittel, Erdwärme, Grundwasser: 5% z.B. für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel wie Propan nutzen.
- Einkommensbonus: 30% zusätzlich, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro liegt.
Maximale Förderung: Du kannst bis zu 70% der förderfähigen Kosten erstattet bekommen, wobei maximal 30.000 Euro förderfähig sind. Das bedeutet, du erhältst bis zu 21.000 Euro Zuschuss, wenn du alle Boni ausschöpfst.
Kosten für die Energieberatung: Für die Heizungsförderung ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich, da der Antrag auch vom Heizungsbauer gestellt werden kann. Solltest du einen Energieberater hinzuziehen, liegen die Kosten zwischen 300 und 1.000 Euro.
1b. BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen ohne ISFP
Wenn du kleinere Sanierungsmaßnahmen planst, wie die Dämmung von Wänden oder den Austausch von Fenstern, ist die BEG-Förderung ohne ISFP ideal. Hier musst du einen Energieberater beauftragen, der dich bei der Antragstellung unterstützt.
Förderhöhe:
- 15% der förderfähigen Kosten von maximal 30.000 Euro pro Jahr
- So kannst du maximal 4.500€ Förderung erhalten
Kosten für die Energieberatung: Hier fallen in der Regel zwischen 150 und 500 Euro an, wobei bis zu 50% der Kosten gefördert werden.
1c. BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen mit ISFP
Der Individuelle Sanierungsfahrplan (ISFP) bietet höhere Förderungen, wenn du eine strategische Sanierung planst, bei der mehrere Maßnahmen optimal aufeinander abgestimmt werden.
Förderhöhe:
- 20% der förderfähigen Kosten von maximal 60.000 Euro pro Jahr
- So kannst du maximal 12.000€ Förderung erhalten
Kosten für die Energieberatung: Die Erstellung eines ISFP und die Beantragung der Förderung kostet nach Abzug der Förderung zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
2. KfW-Effizienzhaus (BEG Wohngebäude)
Bei umfassenden Sanierungen, die das gesamte Haus betreffen, gibt es die KfW-Förderung für Effizienzhäuser. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem erreichten Effizienzhausstandard. Bei dieser Förderung gibt es keine Förderung die direkt ausgezahlt wird, sonder es wird zuerst eine Kredit von bis zu 120.000 € beantragt (auch 150.000€ sind möglich). Und nachdem die Sanierung fertig ist, bekommt an einen Tilgungszuschuss. Das Heißt die Restschuld reduziert sich. Weiterer Vorteil des Kredits ist ein reduzierter Zinssatz.
Fördersätze:
- Effizienzhaus 40: 20%
- Effizienzhaus 55: 15%.
- Effizienzhaus 70: 10%.
- Effizienzhaus 85: 5%.
Wer bei der Sanierung auf Erneuerbare Energien (Dazu zählt auch eine Wärmepumpe) oder Nachhaltige Rohstoffe setzt, der bekommt 5% extra. Ausserdem steigen dadurch die maximalen Kosten bzw. die Kreditsumme auf 150.000€ pro Wohneinheit.
Besonders hohe Zuschüsse gibt es für sogenannte Worst Performing Buildings (Energieeffizienzklasse H), die zusätzlich 10% Bonus erhalten
Das heißt insgeaskt
Kosten für die Energieberatung: Diese variieren je nach Größe des Projekts, meist zwischen 3.000 und 5.000 Euro. Auch hier werden bis zu 50% der Kosten gefördert.
3. Steuerliche Förderung nach §35c EStG
Die steuerliche Förderung nach §35c EStG erlaubt es dir, bis zu 20% der Sanierungskosten über drei Jahre verteilt direkt von deiner Einkommenssteuer abziehen.
Förderhöhe:
- 7% der Kosten im ersten und zweiten Jahr.
- 6% im dritten Jahr.
- Maximal förderfähige Kosten: 200.000 Euro.
Wenn du z.B. 8.000€ Einkommenssteuer zahlen musst und du hast 100.000€ investiert, dann kannst du im ersten Jahr 7.000€ von deiner Einkommenssteuer abziehen. Das heißt du bezahlst nur 1.000€ bzw. das Finanzamt zahlt dir nach deiner Steuererklärung 7.000€ zurück. Wenn du hingegen nur 5.000€ Einkommenssteuer zahlen musst, dann zahlst du zwar keine Steuer mehr, aber du verlierst einen Steuervorteil von 2.000€
Voraussetzungen: Die Sanierung muss durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden und du benötigst eine Fachunternehmererklärung. Fazit: Welche Förderung passt zu dir?
- BEG-Förderung für Heizung: Ideal für den Austausch deiner Heizung, besonders bei hohen Boni für Wärmepumpen.
- BEG-Förderung ohne iSFP: Geeignet für kleinere Einzelmaßnahmen.
- BEG-Förderung mit iSFP: Optimal, wenn du mehrere Maßnahmen in einem Plan kombinieren möchtest.
- KfW-Effizienzhaus: Die beste Wahl für eine umfassende Haussanierung.
- Steuerliche Förderung (§35c EStG): Für Sanierungen ohne direkte Förderung, aber mit steuerlichen Vorteilen.
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