Wenn du mit deiner Wärmepumpe oder deinem Elektroauto richtig viel Geld sparen willst, dann habe ich jetzt was für dich: den Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Was ist §14a EnWG?

Der §14a EnWG ermöglicht es dir, einen Rabatt von etwa 10 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf den Strompreis zu erhalten, wenn du bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos betreibst.

In diesem Video erfährst du alle wichtigen Informationen zu den neuen Stromtarifen nach §14a EnWG und wie du diese für dich nutzen kannst:

Die Grundlagen des §14a EnWG

Der §14a EnWG sieht vor, dass der Netzbetreiber deine Wärmepumpe oder Wallbox in Zeiten hoher Netzbelastung drosseln kann, um das Stromnetz zu entlasten. Dafür erhältst du im Gegenzug eine Reduzierung der Netzentgelte.

Vorteile des §14a EnWG:

  • Günstigere Strompreise: Etwa 10 Cent Rabatt pro kWh
  • Netzentlastung: Dein Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes
  • Keine zusätzlichen Stromzähler erforderlich: Seit 2024 ist keine separate Messung mehr notwendig

So nutzt du die günstigen Stromtarife

1. Voraussetzungen prüfen

Bevor du den günstigeren Stromtarif nutzen kannst, musst du sicherstellen, dass deine Wärmepumpe oder Wallbox steuerbar ist. Das bedeutet, dass sie vom Netzbetreiber in ihrer Leistung gedrosselt werden kann.

2. Kommunikationsschnittstelle einrichten

Dein Zählerschrank muss eine Kommunikationsschnittstelle für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen haben. Diese kann durch ein Kommunikationskabel realisiert werden.

3. Netzbetreiber kontaktieren

Setze dich mit deinem Netzbetreiber in Verbindung, um die genauen Anforderungen und die technische Umsetzung zu klären.

Unterschiedliche Modelle der Umsetzung

Modul 1: Ein Stromzähler

  • Einfachste Lösung: Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom werden über einen Stromzähler gemessen.
  • Vorteil: Du erhältst eine pauschale Netzentgeltermäßigung von 100 bis 180 Euro pro Jahr.

Modul 2: Zwei Stromzähler

  • Genauere Messung: Haushaltsstrom und steuerbare Verbrauchseinrichtungen werden getrennt gemessen.
  • Vorteil: Auf jede verbrauchte Kilowattstunde der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gibt es einen Rabatt von 60% auf die Netzentgelte.

Beispielrechnung: Wie viel kannst du sparen?

Nehmen wir an, du wohnst in Berlin, wo der normale Strompreis bei 33 Cent pro kWh liegt. Mit dem §14a EnWG sinkt dieser Preis auf 22 Cent pro kWh. Das bedeutet, du sparst 11 Cent pro kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 2500 kWh für deine Wärmepumpe oder Wallbox sparst du somit 275 Euro jährlich.

Tipps für die Umsetzung

  • Installateur wählen: Suche dir einen erfahrenen Installateur, der sich mit den neuen Regelungen auskennt.
  • Frühzeitig planen: Bringe das Thema §14a EnWG schon im Beratungsgespräch zur Sprache.
  • Netzbetreiber konsultieren: Kläre frühzeitig die Anforderungen mit deinem Netzbetreiber.

Fazit

Mit den neuen Regelungen des §14a EnWG hast du die Möglichkeit, erheblich bei den Stromkosten für deine Wärmepumpe oder Wallbox zu sparen. Durch eine intelligente Steuerung und die Nutzung günstigerer Stromtarife leistest du zudem einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes. Informiere dich bei deinem Installateur und Netzbetreiber, welche Maßnahmen du ergreifen musst, um die Vorteile des §14a EnWG optimal zu nutzen.

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